CDU-Antrag im Landtag zur Änderung des Deichgesetzes wird vom Rat der Gemeinde einstimmig unterstützt

4. Februar 2016

In der Sitzung vom 03.02.2016 hat sich der Rat der Gemeinde Jork mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag aller Fraktionen  hinter die Forderung der CDU-Landtagsfraktion zur Änderung des Deichgesetzes gestellt. Der Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, durch eine Änderung des niedersächsischen Deichgesetzes den Bestandsschutz der  Bebauung an der Este und der Lühe zu gewährleisten. Nach der derzeitigen Gesetzeslage ist diese Bebauung rechtswidrig. Zerstörte oder baufällige Häuser dürfen, wenn überhaupt, nur mit einer widerruflichen Baugenehmigung wieder aufgebaut werden. Dadurch ist der Erhalt des gewohnten, historisch gewachsene Ortsbildes gefährdet. Die CDU-Landtagsfraktion hat daher den Antrag gestellt, den Bestandsschutz zu gewährleisten,, ohne die Deichsicherheit zu gefährden. Dieser Vorstoß wird nun auch vom Rat der Gemeinde Jork einstimmig unterstützt.